Als Grundrechts-Gläubiger wünsche ich mir den Rechtsstaat zurück und hoffe, an die Vernunft und Einsicht der Richterm erfolgreich appellieren zu können.
Der gesetzliche Richter ist unabhängig, er kann nicht in ALG II fallen.
Er kann sich also leisten, Recht zu sprechen!
Das DRiG § 38 Richtereid besagt:
“(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:
“Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.”
(2) …
(3) …
Das Sozialgerichtsgesetz beinhaltet in § 103:
Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen; die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Es ist an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.